Gebührenordnung

 

für die Benutzung von gemeindeeigenen Geräten

 

 

Aufgrund der §§ 6 und 8 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Heyen in seiner Sitzung am 24.04.2007 folgende Gebührenordnung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Gemeinde Heyen unterhält für eigene Zwecke und zur Leihweisen Benutzung durch Vereine und Privatpersonen mit Wohnsitz in Heyen, Geräte und Einrichtungsgegenstände. Die Geräte und Gegenstände werden an einem von der Gemeinde zu beschaffenden Platz untergestellt. Für die ordnungsgemäße Nutzung, Verleihung und Wartung wird ein Verantwortlicher beauftragt.

 

Geräte bzw. Gegenstände die unter §2 mit (V) gekennzeichnet sind, können nur für eigene Zwecke genutzt und an die Heyener Vereine ausgeliehen werden.

 

§ 2

 

Die Geräte und Gegenstände werde für die Gemeindenutzung kostenlos eingesetzt. Für die private Nutzung werden folgende Gebühren erhoben:

 

a)     Planierschild                                              5,00        Euro     je angefangene Stunde

b)     Schlägelmäher                                         16,00        Euro     je angefangene Stunde

c)     Klapptische und Bänke (je Garnitur)               2,50        Euro     je angefangener Tag

d)     Beamer/Videoprojektor (V)                          5,00        Euro     je angefangener Tag

 

 

§ 3

 

Die Benutzer erhalten nach der Benutzung der Geräte und Gegenstände eine Gebührenrechnung, diese ist 10 Tage nach Erhalt fällig. Gegen die Heranziehung zur Zahlung der Gebühren sind die Rechtsmittel nach den jeweils hierfür geltenden Bestimmungen gegeben.

 

§ 4

 

Die Geräte und Gegenstände sind sauber und in einem gebrauchsfähigen Zustand an den Unterstellplatz zurückzugeben. Beschädigungen an Geräten und Gegenständen durch Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäße Handhabungen sind sofort vom Benutzer auf dessen Kosten zu beseitigen.

 

§ 5

 

Diese Gebührenordnung tritt am 25. April 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Gebührenordnung vom 28.09.1995 mit Anpassung vom 08.09.2001 außer Kraft.

 

 

Heyen, 24. April 2007                  Gemeinde Heyen                        

                                               Der Bürgermeister                      1. Stv. Bürgermeister

 

 

 

                                              

                                               M. Zieseniß                                J. Tiele